Fluglizenz : Privatpilotenlizenz | Berufspilotenlizenz | Verkehrspilotenlizenz : (D) | (USA)
Die Berufspilotenlizenz (CPL, Commercial Pilot Licence) erlaubt dem Piloten, beruflich und gewerbsmässig (d.h. als Pilot gegen Bezahlung) Flüge durchzuführen.
Die Berufspilotenlizenz, wie auch die Verkehrspilotenlizenz ATPL, wird in Deutschland vom Luftfahrtbundesamt in Braunschweig LBA ausgestellt. Die genaue Bezeichnung dieser Lizenz lautet: "Lizenz für Berufspiloten (Flugzeug)"
Die CPL berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen bis 5.7 t MTOW als sog. PIC (Pilot in Command), sofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf. Für Luftfahrzeuge, bei denen mindestens zwei Piloten vorgeschrieben sind, oder die über 5,7 t Abfluggewicht MTOW aufweisen, ist eine ATPL als Pilotenlizenz vorgeschrieben.
Die CPL kann z.B. durch eine IFR-Berechtigung erweitert werden. Im gewerblichen Betrieb nach Instrumentenflugregeln ist es vorgeschrieben, dass das Flugzeug von zwei Piloten geflogen wird.