WaBis

walter.bislins.ch

Europäische Agentur für Flugsicherheit

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA; European Aviation Safety Agency) ist die Flugsicherheitsbehörde der Europäischen Union für die zivile Luftfahrt.

Vorgänger

Bevor die EASA im Jahre 2003 ihren Betrieb aufgenommen hat, waren alle europäischen Staaten für die Flugsicherheit selbst verantwortlich. Es wurden jedoch bereits Versuche unternommen, die Sicherheitsbestimmungen zu harmonisieren. Zu diesem Zweck wurde die Joint Aviation Authorities (JAA) gegründet. Mitglieder in der JAA waren 37 Staaten aus der ECAC (European Civil Aviation Conference), darunter alle Mitglieder der EU. Allerdings waren in der JAA verschiedene Interpretationen der Flugsicherheit möglich, was die Harmonisierung sehr erschwerte und die Kosten in die Höhe trieb. Des Weiteren brauchte die JAA für eine Entscheidung die Zustimmung aller Mitgliedstaaten, was den Prozess weiter erschwerte.

Auftrag

Die EASA hat die Aufgabe, einheitliche und hohe Sicherheits- und Umweltstandards auf europäischer Ebene zu erstellen und zu überwachen. Des Weiteren gehören unzählige Vorschriften, Aktualisierungen, Inspektionen, Standardisierungen sowie viele Sprachen dazu. Sie berät hierbei die Europäische Kommission mit ihrem Fachwissen auf den Gebieten Flugsicherheit und Abschluss internationaler Abkommen. Sie wird vom Europäischen Parlament kontrolliert.

Diese Seite basiert auf dem Artikel Europäische Agentur für Flugsicherheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz für freie Dokumentation (GNU). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
More Page Infos / Sitemap
Created Freitag, 28. Juni 2013
Scroll to Top of Page
Changed Montag, 18. Juli 2016