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Flugfunk

Synonyme Synonyme: beweglicher/mobiler Flugfunkdienst
Der mobile Flugfunkdienst (kurz: Flugfunk) ist ein Funkdienst zur Kommunikation zwischen Bodenpersonal und fliegendem Personal in der Luftfahrt.

Der Flugfunk wird in Frequenzen knapp oberhalb des normalen UKW-Radio betrieben und ist weltweit sowohl sprachlich als auch im Frequenzbereich einheitlich geregelt. Er ist immer amplitudenmoduliert.

Weltweite Sprache im oberen Luftraum ist englisch, im unteren Luftraum stets zusätzlich auch noch die Landessprache. Sämtliche Luftfahrzeug-Kennungen und Lufträume werden mit Hilfe des ICAO-Alphabets ausgesprochen. Da der Flugfunk eine auf Englisch zwar weltweit einheitlich formalisierte Sprachform hat, aber dennoch auch landesspezifisch organisiert ist, kommt es immer wieder zu Problemen, wenn im unteren Luftraum Piloten die Landessprache benutzen, die jedoch von anderen, landesfremden Piloten nicht verstanden wird.

Der Flugfunk und sein Frequenzband beinhaltet auch Frequenzbereiche zu Navigationszwecken, die Funkfeuer (VOR, NDB, DME, ILS).

Jedem Flugplatz steht mindestens eine feste Frequenz zur Kommunikation mit den Piloten zu Verfügung. Diese heisst bei unkontrollierten Plätzen immer: Name des Flugplatzes mit dem Zusatz INFO, bei kontrollierten immer den Zusatz TOWER. Bei unkontrollierten Flugplätzen dient der Flugfunk vor allem zur Kommunikation zwischen den Piloten, da die Flugaufsicht nur Fluginformationen, keine steuernden Anweisungen, geben darf. Hier melden Piloten vor allem ihre Position in der Platzrunde um Kollisionen zu vermeiden und erfragen die Landerichtung bei der INFO.

Flughäfen haben, um im Nahbereich und auf dem Vorfeld die Bewegungen zu koordinieren, die Ground Control. Der Tower besitzt eine eigene Frequenz, ebenso die anderen Lotsenstationen. Auf grösseren Flughäfen gibt es eine automatische, auf einer bestimmten Frequenz ausgestrahlte Wetterdurchsage, das ATIS (Automated Terminal Information Service). Jeder Pilot, der starten oder landen will, ist angewiesen, zunächst das ATIS abzuhören. Ein ATIS bekommt bei einer Aktualisierung fortlaufende Namen aus dem NATO-Alphabet.

Bei Erstmeldung bei einer Lotsenstation muss der Pilot die Flugzeugnummer, die Höhe und den Kurs durchgeben.

Zur Nutzung des Flugfunks ist ein Funksprechzeugnis erforderlich. Unerlaubte Nutzung dieser Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne Flugfunkzeugnis ist in der Bundesrepublik strafbar. Lediglich die Verfolger von Ballonen (Rufzeichen Verfolger) und die Rückholer von Segelflugzeugen (Rufzeichen Rückholer) benötigen zum Nutzen und Abhören des Flugfunks am Boden kein Flugfunksprechzeugnis.

Zur Durchführung des Flugfunks in Deutschland muss ein Flugfunkzeugnis erworben werden, das in Deutschland in den drei Arten BZF I, BZF II und AZF absolvierbar ist. Bei dem "Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I)" wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) geprüft, wobei sowohl die deutsche als auch die ausserhalb Deutschlands obligatorische englische Sprache enthalten ist. Der BZF II wird ausschliesslich in deutscher Sprache absolviert und berechtigt daher lediglich zum Flugfunk innerhalb Deutschlands (sowie teilweise innerhalb des deutschsprachigen Auslands). Das "Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF)" berechtigt zur Durchführung des Funks im Instrumentenflug (IFR) in englischer und deutscher Sprache und ist daher obligatorisch für die Erlangung einers Berufspilotenscheins (CPL und ATPL).

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Created Mittwoch, 2. November 2005
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Changed Donnerstag, 15. September 2011