Der Fluginformationsdienst gibt den Führern von Luftfahrzeugen Informationen und Hinweise, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen erforderlich sind. Der Fluginformationsdienst ist von den Flugverkehrskontrollstellen durchzuführen, sofern der Flug der Flugverkehrskontrolle unterliegt und Funktkontakt besteht.
Quelle: Luftrecht online Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung