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Flugvorbereitung

Die Flugvorbereitung ist die Pflicht des Luftfahrzeugführers. Zur Flugvorbereitung gehört das [1]:

  • sich Vertraut machen mit allen Unterlagen und Informationen, die für die sichere Durchführung des Fluges von Bedeutung sind.
  • Überprüfen, ob das Flugzeug und die Ladung in verkehrssicherem Zustand sind.
  • Überprüfen, dass das maximal zulässige Startgewicht (MTOW) des Flugzeugs nicht überschritten wird.
  • Überprüfen, dass die vorgeschriebenen Ausweise vorhanden sind.
  • Überprüfen, ob die erforderlichen Angaben über den Flug im Bordbuch, soweit es zu führen ist, eingetragen werden.
  • Einholen der verfügbaren Wettermedlungen und Wettervorhersagen, sofern der Flug über die Umgebung des Startflughafens hinaus führt und nach Instrumentenflugregeln (IFR) geflogen wird.
  • Einholen einer Flugberatung bei einer Flugberatungsstelle, wenn für den Flug ein Flugplan zu übermitteln ist.

Die Flight Crew benötigt für die Flugvorbereitung ca. 90 Minuten, wobei viele Helfer im Dispatch zuvor bereits kräftig gearbeitet haben.

Für einen Flug werden folgende Informationen benötigt, die auch während dem Flug ständig griffbereit sein müssen:

Quelle

Luftrecht Online (pdf) - Luftverkehrsordnung (LuftVO); § 3a Flugvorbereitung
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftvo.pdf
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Created Dienstag, 23. August 2005
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Changed Mittwoch, 10. Juni 2009