Mit der Flugverkehrskontrollfreigabe (ATC-Freigabe) erhält der Luftfahrzeugführer von der Flugsicherung die Eraubnis, den Flug unter bestimmten Bedingungen durchzuführen. Durch entsprechende Freigaben kann die Flugverkehrskontrolle den Flugverlauf (Flugweg und Höhe) festlegen. Die Flugverkehrskontrollfreigabe wird kurz vor dem Flugbeginn per Funk eingeholt.
Der Pilot darf von der erteilten Flugverkehrskontrollfreigabe nicht abweichen, bevor ihm eine Neue erteilt worden ist. In Notlagen muss der Pilot unverzüglich die zuständige Flugverkehrskontrolle benachrichtigen und eine neue Flugverkehrskontrollfreigabe einholen.
Eine Flugverkehrskontrollfreigabe muss für alle Flüge eingeholt werden, bei denen ein Flugplan eingereicht werden muss, also für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR).
Q:luftrecht-online (pdf) - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), Zweiter Abschnitt, § 26