Fluglizenz : Privatpilotenlizenz | Berufspilotenlizenz | Verkehrspilotenlizenz : (D) | (USA)
Die meisten aktiven Piloten sind Inhaber einer Privatpilotenlizenz (PPL, Private Pilot Licence). Die PPL erlaubt das Fliegen jeglicher Art von Flugzeug (entsprechend dem Rating im Pilotenschein) für nichtberufliche Zwecke und gibt die fast uneingeschränkte Erlaubnis unter Sichtflugbedingungen zu fliegen. Passagiere dürfen befördert werden und Fligen zur Unterstützung eines Geschäftes ist erlaubt. Ein Privatpilot darf sich jedoch nicht für den Dienst als Pilot bezahlen lassen und muss mindestens einen Anteil der Flugkosten selbst bezahlen.
Folgende Anforderungen gelten für die häufigste Privatpilotenlizenz "Airplane, Single-Engine, Land" (ASEL):
Zudem gehören das Ansammeln und Aufzeichnen einer Anzahl von Flugstunden dazu. Für ASEL gelten nach FAR folgende Anforderungen:
Nach FAR Part 61:
Nach FAR Part 141: