Search and Rescue (SAR), zu deutsch: Suchen und Retten.
Meldet ein Flugzeug eine Notlage oder erhält die Flugsicherung Kenntnis von einem Flugunfall, so benachrichtigt sie unverzüglich die verantwortliche Bezirkskontrollstelle, die wiederum sofort die zuständige SAR-Leitstelle verständigt.
Ist ein Flugzeug überfällig, so übermittelt die zuständige Flugsicherungsstelle alle verfügbaren Angaben der verantwortlichen Bezirkskontrollstelle. Diese legt die Alarmstufe fest und übermittelt die Alarmierungsmeldung der zuständigen SAR-Leitstelle.
Die Arbeitsfrequenzen der SAR-Leitstellen sind 123.100 MHz und 282.800 MHz. SAR-Leistellen arbeiten bei Bedarf mit SAR-Dienststellen benachbarter Länder zusammen.
Im Bereich der Luftfahrt wird der SAR-Dienst von der Bundeswehr (Luftwaffe und Marine) wahrgenommen. Dieser wurde mit dem Beitritt Deutschlands zur ICAO, der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation, aufgestellt. Jedes Mitgliedsland der ICAO muss einen SAR-Dienst unterhalten.
Aufgaben des SAR-Dienstes der Bundeswehr sind:
Der Such- und Rettungsdienst (SAR) der Zivilluftfahrt in der Schweiz unterliegt seit Januar 2002 der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) und der Luftwaffe. Die Oberaufsicht hat das Bundesamt für Zifilluftfahrt (BAZL).
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt verordnet: www.gesetze.ch