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Verkehrspilotenlizenz (Deutschland)

Fluglizenz : Privatpilotenlizenz | Berufspilotenlizenz | Verkehrspilotenlizenz : (D) | (USA)

Die Verkehrspilotenlizenz (ATPL, Airline Transport Pilot Licence), erlaubt dem Besitzer, gewerblich Flugzeuge als verantworlicher Pilot (Kommandant) zu führen, die entsprechend ihrer Zulassung eine Zwei- oder Mehrmannbesatzung erfordern (Verkehrsflugzeuge). In Deutschland wird sie vom Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig ausgestellt.

Anforderungen

Zur Erteilung müssen neben umfangreichen theoretischen Kenntnissen auch praktische Flugerfahrung nachgewiesen werden:

  • Inhaber einer Berufspilotenlizenz
  • 1500 Stunden Gesamtflugzeit,
  • davon 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen,
  • sowie Instrumenten- und Nachtflug.

Solange die theoretische Prüfung bestanden, nicht aber die Anforderung an die Flugerfahrung erfüllt sind, wird die ATPL als Berufspilotenlizenz (CPL) mit dem Vermerk "ATPL - Theoriekredit" ausgestellt, die das Führen von Verkehrsflugzeugen als Kopilot erlaubt.

Gültigkeit

Die ATPL an sich hat eine Gültigkeit von 24 Monaten, die Musterberechtigung für den geflogenen Flugzeugtyp (Type-Rating) allerdings nur von zwöf Monaten und muss jährlich durch einen Prüfungsflug erneuert werden. Im gewerblichen Einsatz kommen noch zwei weitere Prüfungsflüge hinzu: bereits nach 6 Monaten der "Proficiency-Check", ähnlich dem jährlichen Prüfungsflug, sowie alle zwölf Monate der "Line-Check", der die Einhaltung der firmeneigenen Verfahren sicherstellen soll.

Die ATPL beinhaltet im Gegensatz zur CPL automatisch die Instrumentenflugberechtigung (IFR).

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Created Mittwoch, 2. November 2005
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Changed Mittwoch, 2. November 2005