Fluglizenz : Privatpilotenlizenz | Berufspilotenlizenz | Verkehrspilotenlizenz : (D) | (USA)
Die Verkehrspilotenlizenz (ATPL, Airline Transport Pilot Licence), erlaubt dem Besitzer, gewerblich Flugzeuge als verantworlicher Pilot (Kommandant) zu führen, die entsprechend ihrer Zulassung eine Zwei- oder Mehrmannbesatzung erfordern (Verkehrsflugzeuge). In Deutschland wird sie vom Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig ausgestellt.
Zur Erteilung müssen neben umfangreichen theoretischen Kenntnissen auch praktische Flugerfahrung nachgewiesen werden:
Solange die theoretische Prüfung bestanden, nicht aber die Anforderung an die Flugerfahrung erfüllt sind, wird die ATPL als Berufspilotenlizenz (CPL) mit dem Vermerk "ATPL - Theoriekredit" ausgestellt, die das Führen von Verkehrsflugzeugen als Kopilot erlaubt.
Die ATPL an sich hat eine Gültigkeit von 24 Monaten, die Musterberechtigung für den geflogenen Flugzeugtyp (Type-Rating) allerdings nur von zwöf Monaten und muss jährlich durch einen Prüfungsflug erneuert werden. Im gewerblichen Einsatz kommen noch zwei weitere Prüfungsflüge hinzu: bereits nach 6 Monaten der "Proficiency-Check", ähnlich dem jährlichen Prüfungsflug, sowie alle zwölf Monate der "Line-Check", der die Einhaltung der firmeneigenen Verfahren sicherstellen soll.
Die ATPL beinhaltet im Gegensatz zur CPL automatisch die Instrumentenflugberechtigung (IFR).