Der Flugalarmdienst ist ein Dienst der Flugsicherung. Er benachrichtigt und unterstützt die Stellen, die für das Suchen und Retten (SAR) von Luftfahrzeugen zuständig sind.
Für mehr Details, siehe: Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung, Abschnitt 5, Flugalarmdienst