Fluglizenz : Privatpilotenlizenz | Berufspilotenlizenz | Verkehrspilotenlizenz : (D) | (USA)
Die Privatpilotenlizenz (PPL, Private Pilot Licence) ist der Privatpilotenschein.
In Deutschland gibt es verschiedene PPL:
Weitere Fluglizenzen sind die SPL (Sportpilotenlizenz), die zum Führen von Luftsportgeräten, wie zum Beispiel Ultraleichtflugzeugen, in Deutschland berechtigt, sowie die international gültige GPL (Glider Pilot Licence = Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer = Segelflugschein). Beim "Umstieg" von einer Lizenz auf eine andere gelten meist erhebliche Erleichterungen: Beispielsweise kann die PPL-N basierend auf der SPL durch nur 5 Stunden Flugzeit und eine praktische Prüfung erworben werden.
Für PPL, SPL und GPL kann man zahllose Zusatzberechtigungen erwerben. So z.B. für:
Ausserdem gibt es Musterberechtigungen (Typeratings) für Flugzeuge mit mehr als 2 t MTOW, mit mehr als einem Triebwerk oder mit Turbinenantrieb. Allerdings bauen diese Berechtigungen teilweise auf unterschiedliche Lizenzen auf, können also nicht unbedingt mit jeder der zuvor genannten Lizenzen erworben werden.
Für Fotoflüge, als Fluglehrer und als Flugzeugschlepper darf die PPL auch beruflich genutzt werden. Weiterhin erlaubt die deutsche PPL - im Gegensatz zur amerikanischen FAA-Lizenz - Selbstkostenflüge ohne Eigenbeteiligung des Piloten.
Darüber hinaus ist für die gewerbliche Personen- und Gepäckbeförderung der Erwerb einer Berufspilotenlizenz, z.B. der CPL (Comercial Pilot Licence) oder der ATPL (Airline Transport Pilot Licence) erforderlich.